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Bild Kögel Living Kögel viermal einfach anders





Vertragsbedingungen zur Eröffnung eines Kögel Kundenkontos

Die Kundenkarte und die Zusatzkarte berechtigen zum bargeldlosen Einkauf. Der Kontoinhaber verpflichtet sich zur Bezahlung aller Einkäufe, die er mit seiner Kundenkarte bzw. ein Zusatzkarteninhaber mit der Zusatzkarte zu Lasten des Kundenkontos vorgenommen hat. Der Zusatzkarteninhaber haftet daneben persönlich als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten aus dem vertragsgemäßen Einkäufen mit seiner Zusatzkarte. Der Kontoinhaber erhält monatlich eine Rechnung, aus der die bargeldlos getätigten Einkäufe, Gutschriften und der offene Saldo ersichtlich sind.Der Saldo wird jeweils am 10. des Folgemonats fällig. Die Zahlungen werden vom Konto abgebucht. Die Kögel Kundenkarte und die Zusatzkarte sind sorgfältig aufzubewahren und nicht übertragbar, bleiben Eigentum der Firma und können jederzeit zurückverlangt werden. Ein Zurückbehaltsrecht ist ausgeschlossen. Der Kontoinhaber verpflichtet sich, der Firma den evtl. Verlust seiner Kundenkarte oder von Zusatzkarten sofort anzuzeigen. Eine entsprechende Verpflichtung übernimmt der Inhaber der Zusatzkarte in Bezug auf seine Zusatzkarte. Der Kunde verpflichtet sich, uns bei einem Wohnsitzwechsel die neue Anschrift mitzuteilen. Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der Firma. Kögel speichert und nutzt die personenbezogenen Daten, die der Kontoinhaber für sich und den Zusatzkarteninhaber im Antrag auf Eröffnung des Kundenkontos angegeben hat, zum Zweck der Errichtung und Führung des Kundenkontos. Die Daten werden von Kögel für die Zusendung von schriftlichen Informationen genutzt. Dieser Nutzen der Daten kann sowohl der Kontoinhaber, wie auch der Zusatzkarteninhaber jederzeit widersprechen. Erfüllungsort ist Esslingen bzw. Reutlingen. Für den Fall, dass der Kontoinhaber oder evtl. in Anspruch zu nehmende Zusatzkarteninhaber seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach dem Vertragsabschluss aus dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt ist, gilt Esslingen als Gerichtsstand vereinbart.
Der Schutz der personenbezogenen Daten, hat für Kögel höchste Priorität. Die Firma Kögel verpflichtet sich, Ihre persönlichen Daten stets nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu behandeln.