Vertragsbedingungen
zur Eröffnung eines Kögel Kundenkontos
Die
Kundenkarte und die Zusatzkarte berechtigen zum bargeldlosen Einkauf.
Der Kontoinhaber verpflichtet sich zur Bezahlung aller Einkäufe,
die er mit seiner Kundenkarte bzw. ein Zusatzkarteninhaber mit der
Zusatzkarte zu Lasten des Kundenkontos vorgenommen hat. Der Zusatzkarteninhaber
haftet daneben persönlich als Gesamtschuldner für die Verbindlichkeiten
aus dem vertragsgemäßen Einkäufen mit seiner Zusatzkarte.
Der Kontoinhaber erhält monatlich eine Rechnung, aus der die
bargeldlos getätigten Einkäufe, Gutschriften und der offene
Saldo ersichtlich sind.Der Saldo wird jeweils am 10. des Folgemonats
fällig. Die Zahlungen werden vom Konto abgebucht. Die Kögel
Kundenkarte und die Zusatzkarte sind sorgfältig aufzubewahren
und nicht übertragbar, bleiben Eigentum der Firma und können
jederzeit zurückverlangt werden. Ein Zurückbehaltsrecht
ist ausgeschlossen. Der Kontoinhaber verpflichtet sich, der Firma
den evtl. Verlust seiner Kundenkarte oder von Zusatzkarten sofort
anzuzeigen. Eine entsprechende Verpflichtung übernimmt der Inhaber
der Zusatzkarte in Bezug auf seine Zusatzkarte. Der Kunde verpflichtet
sich, uns bei einem Wohnsitzwechsel die neue Anschrift mitzuteilen.
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
Eigentum der Firma. Kögel speichert und nutzt die personenbezogenen
Daten, die der Kontoinhaber für sich und den Zusatzkarteninhaber
im Antrag auf Eröffnung des Kundenkontos angegeben hat, zum Zweck
der Errichtung und Führung des Kundenkontos. Die Daten werden
von Kögel für die Zusendung von schriftlichen Informationen
genutzt. Dieser Nutzen der Daten kann sowohl der Kontoinhaber, wie
auch der Zusatzkarteninhaber jederzeit widersprechen. Erfüllungsort
ist Esslingen bzw. Reutlingen. Für den Fall, dass der Kontoinhaber
oder evtl. in Anspruch zu nehmende Zusatzkarteninhaber seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthaltsort nach dem Vertragsabschluss aus
dem Geltungsbereich der deutschen Zivilprozessordnung verlegt oder
sein gewöhnlicher Aufenthaltsort bei Klageerhebung nicht bekannt
ist, gilt Esslingen als Gerichtsstand vereinbart.
Der Schutz der personenbezogenen Daten, hat für Kögel höchste
Priorität. Die Firma Kögel verpflichtet sich, Ihre persönlichen
Daten stets nach den Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu
behandeln.